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Samstag, 2. Mai 2020

Corona-Update: Das sind die Vorgaben für die Öffnung der Tennisanlagen ab dem 11. Mai

Das müssen die Tennisclubs und Tenniscenter im Kanton Aargau umsetzen, wenn sie ab dem 11. Mai ihre Plätze wieder öffnen wollen. Der Kanton Aargau und der Aargauische Tennisverband erheben keine zusätzlichen Vorgaben oder Vorschriften im Vergleich zu den Vorgaben des Bundes.

Bis zum 11. Mai
  • Alle Tennisclubs und Tenniscenter, die ihre Anlagen ab dem 11. Mai wieder öffnen wollen, brauchen ein eigenes Schutzkonzept. Mustervorlagen dafür gibt es hier.
  • Die Hygiene- und Distanzregeln des BAG sind einzuhalten. Vorlagen für die Plakate zu den Schutzmassnahmen gibt es hier.
  • Jeder Verein und jedes Center braucht einen Covid-19-Verantwortlichen. Diese müssen von den Clubs hier eingetragen werden. 
  • Jeder Verein und jedes Center muss seine Mitglieder über das Schutzkonzept und die neuen Regeln informieren. Die Vereine und Center sind auch für die korrekte Einhaltung der Regeln zuständig. Bei Nichteinhaltung der Regeln kann die Tennisanlage von den Behörden geschlossen werden.
Ab dem 11. Mai
  • Eine lückenlose Nachverfolgung, wer wann auf der Anlage war, ist zwingend nötig. Am effizientesten funktioniert dies mit einem digitalen Reservationssystem. Wer noch keines hat, findet hier das offizielle Angebot von Swiss Tennis.
  • Wettkämpfe sind bis mindestens am 8. Juni verboten. 
Fragen
Fragen können direkt an Swiss Tennis gerichtet werden unter der Mailadresse taskforce@swisstennis.ch

Mittwoch, 29. April 2020

Corona-Update: Finanzielle Unterstützung, Schutzkonzepte und kantonale Meisterschaften

Die Coronakrise trifft auch den Tennissport im Kanton Aargau hart. Derzeit sind alle Clubs und Center geschlossen. ATV-Präsident Roland Polentarutti liefert die Antworten auf die wichtigsten Fragen bezüglich finanzieller Unterstützung, dem Schutzkonzept für Tennisanlagen und bezüglich der Durchführung der kantonalen Meisterschaft der Aktiven und der Junioren.

1. Unter dem nachstehenden Link findet ihr Hinweise auf die neuen Swisslos-Fonds-Massnahmen des Regierungsrats für gemeinnützige und wohltätige Organisationen und Personen. Diese Massnahmen sollen dazu dienen, Organisationen und Personen, welche keinen Anspruch auf Bundesmittel haben, aufzufangen und ihren finanziellen Schaden, im Rahmen der Möglichkeiten, abzufedern. Gesuche für die Swisslos-Fonds-Massnahmen COVID-19 können ab Montag, 20. April 2020, über das kantonale Gesuchsportal eingereicht werden.

2. Am letzten Donnerstagmorgen fand eine Telefonkonferenz mit allen Regionalverbandspräsidenten und Vertretern von Swiss Tennis statt. Dabei wurden die Möglichkeiten und Anforderungen an eine Öffnung der Tennisclubs und Center ab Anfang Mai besprochen. Am Mittwoch 29. April 2020 wird der Bundesrat entscheiden, wie es weitergeht. Weitere Informationen zum vorgesehenen Schutzkonzept, das jeder Club und auch die Center bei einer Öffnung umsetzen müssen, findet ihr bei Swiss Tennis.

3. Betreffend unseren Kantonalen Meisterschaften sind in Absprache mit den durchführenden Clubs - Stand heute - die ATM Aktive outdoor im TC Obersiggenthal (22. Juni – 5. Juli) und die ATM Junioren outdoor im TC Aarau (26. August – 6. September) leider abgesagt. Die beiden Veranstalter haben sich bereit erklärt, diese Meisterschaften nun im 2021 auszutragen. Herzlichen Dank!