Sonntag, 11. April 2021

So können Tennis Center ihre Corona-Schäden für das Stabilisierungspaket 2021 geltend machen

Alle Informationen rund um die Richtwerte des Stabilisierungspaket 2021 zu Gunsten des Sports in der Schweiz findest du hier. 

Unter folgendem Link erhältst du Zugriff auf die Stellungnahme von Swiss Tennis zu den heute bekannt gewordenen Richtwerten für die Verteilung des Stabilisierungspakets 2021.

https://www.swisstennis.ch/verteilung-stabilisierungspaket-sport-2021

Die Präsentation, welche anlässlich des «Round Screens» mit Swiss Olympic», gezeigt wurde, findest du hier:

https://www.swissolympic.ch/dam/jcr:fb434265-5a52-4948-9239-deb0cb1c2687/Roundscreen_2021_04_08.pdf

Dies sind die Richtbeiträge des Stabilisierungspakets 2021:

Richtbeiträge Stabilisierungspaket 2021


Weitere Informationen von Swiss Olympic zum Stabilisierungspaket 2021 gibt es hier:

https://www.swissolympic.ch/ueber-swiss-olympic/Dossier-Covid-19/Stabilisierungspaket

So kannst du die Schäden deines Tennis Centers melden
Für die aktuelle Ausgleichszahlungen der 1. Tranche (CHF 2.36 Mio.) werden nur die Tennis Center berücksichtigt
  • Die Schadenerfassung bei den entsprechenden Organisationen erfolgt einmalig. Nachträge werden nicht mehr entgegen genommen. Nach der Erhebung der Schäden wird Swiss Tennis die Ausgleichzahlungen und die relevanten Rahmenkriterien festlegen. Es ist jedenfalls so, dass nur Nettoschäden > 20k oder 10% des Budgets berücksichtigt werden. Zudem ist ab einem gemeldeten Nettoschaden >50k eine Bestätigung des Treuhänders zwingend nötig.
  • Folgende Unterlagen sind von den Tennis Center einzureichen:
    • Schadenmeldung (gem. Beilage)
    • Jahresrechnungen der letzten zwei Jahre (gem. Factsheet in der Beilage)
    • Jahresbudget 2021 (gem. Factsheet in der Beilage)
    • ab einem gemeldeten Nettoschaden >50k eine Bestätigung eures Treuhänders
  • Bitte beachtet, dass sämtliche entstandenen Nettoschäden des Jahres 2021 erfasst werden müssen. Auch allfällige Rückzahlungen (z. B. Fixplatzmieten, Abos etc.) aus dem Jahr 2020, welche eine betriebswirtschaftliche Relevanz im Jahr 2021 haben, können berücksichtig werden

Bitte schickt  die vollständigen Unterlagen bis spätestens Mittwoch 12. Mai 2021 an Roland Polentarutti, damit diese an Swiss Tennis weitergeleitet werden können.

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